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Ihr Tipp ist bares Geld wert!


Bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes, das Sie uns nennen und wir noch nicht kannten, verdienen Sie 1.500.- EURO!

Kennen Sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück, das demnächst zum Verkauf steht?

Wenn Sie von Freunden, Bekannten oder Nachbarn hören, dass diese ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache sehr einfach.
Somit haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns einen Tipp zu geben.

Andere Anzeichen sprechen ebenfalls dafür, dass eine Immobilie zum Verkauf steht:

  • leere Fenster über längere Zeit
  • ein länger unbewohntes Haus oder eine unbewohnte Wohnung
  • in länger unbewohntes Haus oder eine unbewohnte Wohnung
  • volle Briefkästen über einen längeren Zeitraum
  • verwahrloste Gärten, fehlender Schneeräum-Dienst

Sollten Sie also das Gefühl haben, dass eine Immobilie diese Anzeichen aufweist, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer, als auch die Nachbarn.

Gerne bleiben Sie auf Ihren Wunsch hin anonym – wir nehmen Ihren Tipp natürlich auch diskret auf und nennen Ihren Namen bei einer Kontaktaufnahme nicht.

 

Sollten Sie einen ganz besonderen Tipp für uns haben, oder regelmäßig als Tippgeber mit uns zusammenarbeiten möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme - gerne vereinbaren wir eine individuelle Provision mit Ihnen. Unter (089) 500 800 80 sind wir immer für Sie da.

Um uns eine Immobilie zu nennen, füllen Sie bitte das Formular aus.

Ihr Tippgeber-Formular
Angaben zum Vermieter/ Verkäufer (soweit bekannt)
Angaben zum Tippgeber (* = Pflichtfeld)

 

Hören Sie innerhalb von drei Werktagen nichts Gegenteiliges von uns, kannten wir das Objekt noch nicht und die Provision ist Ihnen im Erfolgsfall sicher.

Bitte beachten Sie bei Ihren Objekt-Tipps, dass wir nur im Großraum München, sowie in Norditalien tätig sind.

Hinweis für Personen, die einem Standesrecht unterliegen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandaten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Provision zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber, wenn Sie uns an Ihre Kunden und Mandanten weiterempfehlen.

 
 

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